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Verband kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Rheinland Westfalen Lippe (vkm-rwl)

… und noch ein Verband…?

„Dienstgemeinschaft“ ist nicht nur ein Begriff für die unmittelbare eigene Dienststelle. Da ist auch die Gemeinschaft aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin in Kirche und Diakonie in den drei Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe.
Sie haben sich über ihre jeweiligen - berufsbezogenen - Interessensgruppen und -verbände zusammengeschlossen im Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
R
heinland-Westfalen-Lippe. Und so eben auch über den RVM, der 1948 zu den Gründungsmitgliedern gehörte.
Der RVM ist in erster Linie nach seiner Geschichte und seinem jetzigen Selbstverständnis ein Berufsverband und keine „Gewerkschaft“. Er zählt zu seinen Aufgaben nicht die Beteiligung am kollektiven Arbeitsrecht, die Beteiligung und Weiterentwicklung des Mitarbeitervertretungsrechts und nur noch bedingt die Beratung der Mitglieder in arbeitsrechtlichen Fragen.
Jedes Mitglied des RVM ist automatisch und ohne einen gesonderten Beitrag Mitglied im vkm-rwl. Der RVM ist korporatives Mitglied, genauso wie der westfälische Schwesternverband WLV
Was bringt mir das? ist die am häufigsten gestellte Frage
Der vkm-rwl vertritt alle Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie in RWL in der Arbeitsrechtlichen Kommission RWL, in der das Arbeitsrecht gesetzt und weiterentwickelt wird.
Nur starke Verbände mit vielen Mitgliedern können viel verändern. Nicht zuletzt ihre Mitgliederzahl sorgt für die erforderliche Mächtigkeit. Da ist jede und jeder gefragt, die geringen Beiträge gegen die Ergebnisse abzuwägen: In Rheinland, Westfalen, Lippe konnte noch die Vergleichbarkeit zum öffentlichen Dienst hergestellt werden! Die Mitgliedschaft bei der großen Schwestergewerkschaft verdi für den öffentlichen Dienst reicht eben nicht aus. Sie mag als politisches Gewicht eine Rolle spielen, die direkte Vertretung über den VKM-RWL wird zu einer existentiellen Frage des kirchlichen Arbeitsrechts werden.
In dieser Amtsperiode der Arbeitsrechtlichen Kommission RWL (bis 2010) arbeiten vier Mitglieder des RVM unmittelbar als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder in der Arbeitsrechtlichen Kommission mit.
Jedes Mitglied hat über den VKM-RWL Rechtsschutz in dienst-, arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen.
Jedes Mitglied kann sich über die Geschäftsstelle des vkm-rwl (Weißenburger Straße 12, 44135 Dortmund, Tel. 0231 579743 oder E-Mail: mail@vkm-d.de) in allen arbeitsrechtlichen Fragen beraten und vertreten lassen. Der vkm-rwl kann Kontakte zu versierten Anwaltskanzleien herstellen.
Der vkm-rwl bietet externe und Inhouse-Schulungen zu arbeitsrechtlichen Fragen, zu Fragen des BAT-KF und des Mitarbeitervertretungsrechts an.
Der vkm-rwl berät Mitarbeitervertretungen beim Abschluss von Dienstvereinbarungen: Altersteilzeit, Beschäftigungssicherungsordnung, Arbeitszeit, Dienstplangestaltung, Zeiterfassung, Datenschutz, Entgeltumwandlung um nur einige Themen zu nennen.
RVM und vkm bieten gerne in der Dienststelle oder Region allgemeine oder spezielle Informationsveranstaltungen an.

Der vkm-rwl

  • nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder wahr.
  • entsendet Mitarbeitende in die Arbeitsrechtliche Kommission, die u.a. über Vergütung und andere Arbeitsrechtsregelungen entscheidet.
  • vertritt seine Mitglieder in verschiedenen Einrichtungen, z.B. der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse.
  • nimmt Einfluss auf die Gesetzgebung für Mitarbeitende wie etwa das Mitarbeitervertretungsgesetz.
  • berät Mitarbeitervertretungen.
  • bietet seinen Mitgliedern Beratung, Rechtsschutz und Rechtsbeistand in Angelegenheiten die ihr Dienst- oder Arbeitsverhältnis betreffen einschließlich gerichtlicher Durchsetzung berechtigten Ansprüche.
  • informiert seine Mitglieder durch persönliche Kontakte, Mitteilungsblätter, Informationsschriften, Veranstaltungen, Seminare, Tagungen.
  • arbeitet mit an gesellschaftspolitischen Aufgaben z. B. Verteilung von Erwerbsarbeit.

Der vkm-rwl

  • ist ein Verband haupt- und nebenberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Berufe aus dem Bereich
    der Ev. Kirche im Rheinland
    der Ev. Kirche von Westfalen
    der Lippischen Landeskirche
    und ihrer Diakonischen Werke
  • ist eine Arbeitnehmervereinigung mit gewerkschaftlichen Aufgaben
  • ist eine Spitzenorganisation im Sinne des Tarifvertragsgesetzes.
  • ist unabhängig und in seinem Handeln ausschließlich dem Willen seiner Mitglieder verpflichtet.
  • wird geleitet durch eine Delegiertenversammlung, in die die Fachgruppen und Berufsverbände Delegierte entsenden und einen von der Delegiertenversammlung gewählten Vorstand.
  • beteiligt alle Mitarbeiter durch Mitentscheidung in Mitgliederversammlungen der Fachgruppen und Berufsverbände, durch Mitgliederbefragungen, Einladungen zu Verbandstagen etc.
  • ist Mitglied in der VKM-Deutschland, der Vereinigung von Mitarbeiterverbänden innerhalb der EKD.

Susanne Ruth

 

 

Neue Entgelttabellen

 

Der VKM hat auf seiner Homepage die Engelttabellen 2010 und 2011 veröffentlicht.

Sie können von der Seite http://www.vkm-rwl.de herunter geladen werden.